Kurseplan

Gesundheitskurse | Krankenkassenkurse | Friesland | Ostfriesland

Umfassender Plan für Krankenkassen- und Gesundheitskurse in Friesland & Ostfriesland – Ihre Route zu Wohlbefinden und Fitness.

Entspannt Bewegen – GESUND, SCHÖN UND FIT
BIS INS HOHE ALTER

Krankenkassenkurse nach §20 SGB V

Unsere Zertifizierung eröffnet Ihnen die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung von Ihrer Krankenkasse. In vielen Fällen sind bis zu 100 % der Kurskosten erstattungsfähig. Wir bieten Ihnen hochwertige Gesundheitskurse an, die von qualifizierten Fachleuten geleitet werden und nach §20 SGB V zertifiziert sind. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur von den gesundheitlichen Vorteilen unserer Kurse profitieren, sondern auch finanziell unterstützt werden können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Gesundheit zu fördern und gleichzeitig von potenziellen Kostenerstattungen zu profitieren. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, und wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

Krankenkasse: Krankenkassenleistungen, Krankenkassenunterstützung, Krankenkassenprämien Krankenkassenbeiträge, Krankenkassenvergleich Gesundheitskurse: Präventive Gesundheitskurse, Fitnesskurse, Gesundheitsprogramme, Kursangebote Gesundheit, Online-Gesundheitskurse Hansefit: , Hansefit Partner , Hansefit Mitgliedschaft Steuerabzug Gesundheitskurse
Ihre Ansprachpartnerin Susanne Winter
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Gesundheit ist der wichtigste Wert der Deutschen.
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  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM, BGF, BEM)
  • Praxisseminare für medizinische Gesundheitsberufe
  • Der gesunde Mitarbeiter im „Ü50“-Bereich Betriebssport
  • Teambildung
  • Aktive Pause

Ich biete Unterstützung in Form von Kursen, Vorträgen, Workshops und Coachings im innerbetrieblichen Kontext.

Die Zertifizierung stellt sicher, dass das Angebot „den Anforderungen des § 20 SGB V“ entspricht

Steuerliche Vorteile
Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34
Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen